AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Clemens Dill
Stand: 25. Mai 2020

Entwickelt auf Grundlage der AGB-ZT der Kammer der Ziviltechniker*innen Wien, Niederösterreich und Burgenland

I. Geltung
Die Leistungen und Angebote sowie alle zwischen Clemens Dill, im fogenden Auftragnehmer (AN) genannt, und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (AG) abgeschlossenen Verträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche meiner privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von meiner AGB abweichende Bedingungen des/der AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, ich hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen meinerseits gelten nicht als Zustimmung zu von meinen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss
A) Meine (Honorar)angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen meiner schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden und dgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc. abgegeben werden, sind für mich nicht verbindlich. Der Inhalt der von mir verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

B) Enthält meine Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner/von der Vertragspartnerin genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht. Werden an mich Angebote gerichtet, so ist der/die Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

C) Der Inhalt des mit dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, der Vollmacht und diesen AGB.

Der Pkt. II. A) 1 und 2 Satz und B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

III. Honorar
A) Meine Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet jeweils zutreffenden Leistungsziels, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Umstände der Leistungserbringung bemessen. Ändern sich die Parameter für die Kalkulation während der Bearbeitungszeit, so werden die danach erbrachten Leistungen auf Grundlage der neuen Parameter verrechnet.

B) Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so bin ich berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

Pkt. III B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

C) Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des Ziviltechnikers/der Ziviltechnikerin zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
A) Ich bin berechtigt, meine Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.

B) Bei Zahlungsverzug bin ich ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.

V. Vertragsrücktritt
A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen bin ich auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.

B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners/der Vertragspartnerin bin ich von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder - gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

C) Tritt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so habe ich die Wahl, auf der Erfüllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gelten die Bestimmungen des ABGB.

D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes meiner Vertragspartner/-innen steht mir nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.

E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.

VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die mir entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind mir alle Kosten und Spesen, die mir aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc., vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.

VII. Eigentumsvorbehalt
A) Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc.) werden von mir unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Im Verzugsfall bin ich jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.

B) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch mich liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

C) Der/die AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

VIII. Aufrechnungsverbot
A) Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit meiner (Honorar)forderung, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig.

B) Forderungen gegen mich dürfen ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

Pkt. VIII A) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

IX. Urheberrecht
A) Unabhängig davon, ob das von mir hergestellte Werk (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Auftraggeber/die Auftraggeberin das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung.

B) Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat das Recht, von ihm/ihr im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.

C) Sämtliche vom Auftragnehmer entwickelten Ideen, Konzepte, Strategien etc. sowie die von ihm erstellten Unterlagen in analoger und digitaler Form sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben auch nach Honorierung der Leistungen im Eigentum des Auftragnehmers. Diesbezügliche Nutzungsrechte ebenso wie die Weitergabe an Dritte bedürfen jedenfalls gesonderter vertraglicher Vereinbarungen zwischen AG und AN in schriftlicher Form und sind ansonsten nicht gestattet. Eine Verletzung dieser Bestimmungen bedingt den Anspruch des AN auf Pönalezahlung gegen den AG in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts ungeachtet des richterlichen Mäßigungsrechts. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

X. Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen
A) Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei mir verwahrt, wobei ich mich dafür auch des elektronischen Urkundenarchivs der Ziviltechniker bedienen kann. Ich bin verpflichtet, meinem Vertragspartner/meiner Vertragspartnerin auf dessen/deren Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen in Papierform gegen Kostenersatz auszuhändigen. Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart, trifft mich keine wie immer geartete Haftung. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat mich diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Ich übernehme keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Daten entstehen könnten.

B) Unsere Aufbewahrungspflicht endet zehn Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote an den/die AG. Ich kann mich während dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Vertragspartner/die Vertragspartnerin von unserer Verwahrungspflicht befreien.

XI. Zurückbehaltung
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw. Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt. XI gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

XII. Terminverlust
A) Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

B) Pkt. XII gilt bei Verbrauchergeschäften, soweit ich meine Leistung vollständig erbracht habe, auch nur eine rückständige Teilleistung des/der AG mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn ich den/die AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt haben.

XIII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
A) Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin erfülle ich bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach meiner Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des/der AG, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn ich mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten bin.

B) Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin hat mir Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens aber binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt meine Leistung als genehmigt. Die Punkte XIII A) und B) gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.

C) Die Gewährleistungsfrist für sämtliche von mir erbrachte Leistungen beträgt drei Jahre ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung.

D) Bei Verbrauchergeschäften kann ich mir bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des/der AG auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass ich in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austausche. Ich kann von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass ich in angemessener Frist in einer für den Verbraucher/die Verbraucherin zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirke oder das Fehlende nachtrage.

XIV. Schadenersatz
A) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.

B) Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendigung meiner Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

C) Meine Pläne und sonstigen Unterlagen bzw. Datensätze dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch mich zur Ausführung verwendet werden.

D) Betreffend Pkt. XIV A) sowie B) erster Satz gelten für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die dort festgelegten Regelungen.

E) Aus von mir geleisteten Beratungen und Vorstudien sind keine Schadenersatzansprüche ableitbar, vielmehr sind diese im Zuge von Planungsleistungen zu verifizieren.

XV. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an meinem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Pkt. XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

XVI. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist mein Kanzleisitz.

XVII. Adressänderung
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist verpflichtet, mir Änderungen seiner/ihrer Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.